Mit Prozessrecht wird das Recht bezeichnet, dass die Voraussetzungen für die gerichtliche Durchsetzung von Rechten festlegt. Dabei gibt es für jedes Rechtsgebiet z.B. Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht eine eigene Prozessordnung Zivilprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Strafprozessordnung.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/prozessrecht.php 24.10.2014