Das Übernehmen einer Rechtsstellung. Von Bedeutung sind insbesondere die Übernahme einer Schuld Schuld-Übernahme, eines Vermögens Vermögens-Übernahme und eines Handelsgeschäfts. Ist das freiwillige Erwerben eines Rechts oder einer Rechtslage.
Literatur
Bröcker, N./Weisner, A., Übernahmeangebote, 2003; Thaeter, R./Brandi, TÖffentliche Übernahmen, 2003