Übernahme

Das Übernehmen einer Rechtsstellung. Von Bedeutung sind insbesondere die Übernahme einer Schuld Schuld-Übernahme, eines Vermögens Vermögens-Übernahme und eines Handelsgeschäfts. Ist das freiwillige Erwerben eines Rechts oder einer Rechtslage.

Literatur

Bröcker, N./Weisner, A., Übernahmeangebote, 2003; Thaeter, R./Brandi, TÖffentliche Übernahmen, 2003

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