Mit Eigentumsübertragung bezeichnet man den Vorgang, der zum Wechsel des Eigentümers einer Sache führt.
Siehe auch
Für bewegliche Sachen siehe unter Übereignung, für unbewegliche Sachen siehe unter Auflassung.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/eigentumsuebertragung.php 29.09.2014