Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft führen das
Ermittlungsverfahren gemeinsam durch, wobei die
Staatsanwaltschaft die Leitung inne hat.
Das Gericht übt im Ermittlungsverfahren rechtliche Kontrolle aus und gewährt Rechtsschutz. Das Ermittlungsverfahren dient dazu,
Sachverhalt und Tatverdacht durch Ermittlungen soweit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft über Anklage,
Rücktritt von der
Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann. Opfer können nach erfolgter
Belehrung in jeder Lage des Strafverfahrens erklären, auf weitere Verständigungen und Ladungen zu verzichten. Von einer weiteren
Beteiligung des Opfers am Verfahren wird dann Abstand genommen. Wenn ein
Opfer jedoch auch als Zeugin/Zeuge einvernommen werden soll und eine
Ladung zur Hauptverhandlung erhält, muss dieser Ladung selbstverständlich Folge geleistet werden. Besonders schutzbedürftige Opfer haben weitergehende Rechte.
Rechtsgrundlagen
- Strafprozessordnung (StPO)
Quelle
- https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/291/Seite.2910021.html, zuletzt abgerufen am 08.04.2020