Produkthaftung

Die Produkthaftung regelt, wer für Schäden einzustehen hat, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden. In Österreich ist sie vor allem im Produkthaftungsgesetz, kurz PHG, geregelt.

Produkthaftung bedeutet nicht, dass jedes mangelhafte Produkt automatisch zu Schadenersatz führt. Entscheidend ist, ob durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wurde oder ob eine andere körperliche Sache beschädigt wurde.

Die Produkthaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Das bedeutet, dass der Geschädigte grundsätzlich nicht beweisen muss, dass der Hersteller oder Importeur schuldhaft gehandelt hat. Nachzuweisen sind aber der Produktfehler, der eingetretene Schaden und der ursächliche Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.

Was ist Produkthaftung?

Produkthaftung ist eine besondere Form der Schadenersatzhaftung. Sie schützt Personen, die durch fehlerhafte Produkte geschädigt werden.

Typische Fälle sind:

  • Ein fehlerhaftes Elektrogerät verursacht einen Brand.
  • Ein mangelhaftes Sportgerät bricht bei normaler Verwendung und verletzt eine Person.
  • Ein Haushaltsgerät verursacht wegen eines Produktfehlers einen Gesundheitsschaden.
  • Ein fehlerhaftes Bauteil beschädigt eine andere Sache.
  • Ein Produkt enthält keine ausreichenden Warnhinweise und wird dadurch gefährlich verwendet.

Im Mittelpunkt steht also nicht der Wert des mangelhaften Produkts selbst, sondern der Schaden, der durch dieses Produkt verursacht wurde.

Welche Schäden sind erfasst?

Nach dem Produkthaftungsgesetz sind vor allem Personenschäden und bestimmte Sachschäden ersatzfähig.

Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch durch den Fehler eines Produkts getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird.

Ein Sachschaden ist nur eingeschränkt erfasst. Ersetzt wird grundsätzlich die Beschädigung einer vom fehlerhaften Produkt verschiedenen körperlichen Sache. Das fehlerhafte Produkt selbst ist daher nicht Gegenstand der Produkthaftung. Dafür kommen eher Gewährleistung oder vertragliche Ansprüche in Betracht.

Bei Sachschäden sieht das Produkthaftungsgesetz außerdem einen Selbstbehalt vor. Nach geltendem Recht ist nur jener Teil des Sachschadens zu ersetzen, der 500 Euro übersteigt.

Wann ist ein Produkt fehlerhaft?

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht jene Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwarten darf.

Dabei kommt es unter anderem an auf:

  • die Darbietung und Präsentation des Produkts,
  • die Gebrauchsanleitung,
  • Warnhinweise,
  • den gewöhnlich oder vernünftigerweise erwartbaren Gebrauch,
  • die Zielgruppe des Produkts,
  • den Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Ein Produkt ist nicht schon deshalb fehlerhaft, weil später ein besseres oder sichereres Produkt auf den Markt kommt. Entscheidend ist die berechtigte Sicherheitserwartung zum maßgeblichen Zeitpunkt.

Arten von Produktfehlern

In der Praxis werden häufig drei Arten von Produktfehlern unterschieden:

  • Konstruktionsfehler: Das Produkt ist schon aufgrund seiner Planung oder Gestaltung gefährlich.
  • Fabrikationsfehler: Bei der Herstellung ist ein Fehler passiert, etwa bei einem einzelnen Produkt oder einer bestimmten Charge.
  • Instruktionsfehler: Notwendige Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen fehlen oder sind unzureichend.

Ein Produkt kann also auch dann fehlerhaft sein, wenn es technisch funktioniert, aber nicht ausreichend vor vorhersehbaren Risiken gewarnt wird.

Wer haftet bei Produkthaftung?

Haften können nach dem Produkthaftungsgesetz insbesondere Hersteller, Quasi-Hersteller und Importeure.

Als Hersteller gilt nicht nur der Hersteller des fertigen Produkts. Auch der Hersteller eines Grundstoffs oder Teilprodukts kann haften.

Ein Quasi-Hersteller ist jemand, der ein Produkt unter eigenem Namen, eigener Marke oder einem anderen Erkennungszeichen vertreibt.

Auch Importeure können haften, wenn sie ein Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum einführen und dort in Verkehr bringen.

Händler haften nicht automatisch wie Hersteller. Sie können aber in eine Haftung geraten, wenn Hersteller oder Importeur nicht festgestellt werden können und sie diese Informationen nicht rechtzeitig bekanntgeben.

Was muss der Geschädigte beweisen?

Auch wenn die Produkthaftung verschuldensunabhängig ist, muss der Geschädigte wesentliche Voraussetzungen nachweisen.

Zu beweisen sind insbesondere:

  • das Vorliegen eines fehlerhaften Produkts,
  • der eingetretene Schaden,
  • der ursächliche Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden.

Der Geschädigte muss dagegen grundsätzlich nicht beweisen, dass der Hersteller oder Importeur schuldhaft gehandelt hat.

Verjährung und Erlöschen des Anspruchs

Produkthaftungsansprüche unterliegen zeitlichen Grenzen. Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Unabhängig davon erlöschen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Ersatzpflichtige das Produkt in Verkehr gebracht hat, sofern der Anspruch nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht wurde.

Unterschied zur Gewährleistung

Die Gewährleistung betrifft die Mangelhaftigkeit einer Leistung im Vertragsverhältnis. Sie richtet sich in der Regel gegen den Verkäufer oder Werkunternehmer. Gewährleistung kann etwa zu Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung führen.

Die Produkthaftung betrifft dagegen Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden. Sie richtet sich nicht zwingend gegen den Verkäufer, sondern typischerweise gegen Hersteller, Quasi-Hersteller oder Importeur.

Beispiel: Ein Mixer funktioniert nicht. Das ist zunächst ein Gewährleistungsfall. Wenn der Mixer wegen eines Produktfehlers explodiert und eine Person verletzt, kann zusätzlich Produkthaftung in Betracht kommen.

Unterschied zur Produktsicherheit

Produkthaftung ist auch von Produktsicherheit zu unterscheiden.

Das Produktsicherheitsrecht soll verhindern, dass unsichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Es betrifft vor allem Pflichten von Unternehmen und behördliche Maßnahmen wie Warnungen, Vertriebsverbote, Rücknahmen oder Rückrufe.

Die Produkthaftung greift dagegen, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt bereits ein Schaden entstanden ist.

Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2024/2853 das Produkthaftungsrecht neu gefasst. Die Richtlinie ist seit Dezember 2024 in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten bis 9. Dezember 2026 umgesetzt werden.

Die neuen Regeln berücksichtigen moderne Produkte stärker als bisher. Dazu zählen insbesondere Software, digitale Konstruktionsunterlagen, vernetzte Produkte und KI-Systeme. Außerdem werden bestimmte Beweiserleichterungen und Offenlegungspflichten vorgesehen.

Für Österreich bedeutet das: Bis zur nationalen Umsetzung bleibt das geltende Produkthaftungsgesetz maßgeblich. Für künftig in Verkehr gebrachte Produkte wird das österreichische Recht aber an die neue EU-Richtlinie angepasst werden müssen.

Zusammenfassung

Die Produkthaftung schützt Personen, die durch fehlerhafte Produkte geschädigt werden. Sie erfasst vor allem Personenschäden und bestimmte Sachschäden.

Die Haftung ist verschuldensunabhängig. Der Geschädigte muss aber Produktfehler, Schaden und Kausalität beweisen.

Produkthaftung ist von Gewährleistung und Produktsicherheit zu unterscheiden. Gewährleistung betrifft mangelhafte Leistungen im Vertragsverhältnis. Produktsicherheit soll gefährliche Produkte verhindern. Produkthaftung greift, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt bereits ein Schaden eingetreten ist.

Wichtige Quellen

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