Produkthaftungsgesetz

Produkthaftung wird durch das Bundesgesetz vom 21. Januar 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt Produkthaftungsgesetz geregelt. Es bestand zwar 1988 mangels Mitgliedschaft in der EU keine Verpflichtung zur Umsetzung der EG-Richtlinie vom 25. Juli 1985 “zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte” EG 85/374, dennoch orientierte sich der nationale Gesetzgeber bereits damals stark an dieser. Das PHG wurde zwischenzeitig bereits mehrfach novelliert und gilt heute in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001.

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