Suche

Landespolizeidirektion Wien

Eine Landespolizeidirektion (abgekürzt LPD) ist in Österreich seit September 2012 eine dem Bundesministerium für Inneres unterstehende Sicherheitsbehörde II. und teilweise auch I. Instanz. Für jedes der neun Bundesländer ist eine Landespolizeidirektion eingerichtet.

Grundsätzliches

Standorte und Zuständigkeit

Die Landespolizeidirektionen sind gesetzlich in § 78a ff. Bundes-Verfassungsgesetz sowie in § 7 Sicherheitspolizeigesetz als Sicherheitsbehörden definiert. Sie haben ihren Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt und tragen die Bezeichnung Landespolizeidirektion mit dem Namen des Bundeslandes, für das sie eingerichtet sind. Die Landespolizeidirektionen fungieren einerseits als Sicherheitsbehörde I. und II. Instanz, andererseits als Leitung des Wachkörpers Bundespolizei auf Landesebene, indem ihnen die Besorgung des Exekutivdienstes übertragen worden ist. Dies ist erstmals eine Integrität von Sicherheitsbehörde und Wachkörper.

Als Sicherheitsbehörde

Als Sicherheitsbehörde II. Instanz unterstehen den Landespolizeidirektionen in allen Bundesländern außer Wien die Bezirkshauptmannschaften sowie in Niederösterreich die Bürgermeister der Statutarstädte Krems an der Donauund Waidhofen an der Ybbs als Bezirksverwaltungsbehörden und somit Sicherheitsbehörden I. Instanz.

Weiters ist sie für die Gebiete der Gemeinden Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Rust, Salzburg, Schwechat (einschließlich der außerhalb von Schwechat liegenden Teile des Flughafens Wien-Schwechat), St. Pölten, Steyr, Villach, Wels, Wien und Wiener Neustadt die Sicherheitsbehörde I. Instanz. Zur Wahrnehmung der Aufgaben vor Ort sind in den Städten Leoben, Schwechat, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt sowie in Wien insgesamt 20 Polizeikommissariate, die als Außenstellen der Landespolizeidirektionen fungieren, eingerichtet. In Gemeinden, in denen die Landespolizeidirektionen die Sicherheitsbehörde I. Instanz sind, darf kein Gemeindewachkörper eingerichtet werden.

Als Leitung des Wachkörpers Bundespolizei

Als Leitung des Wachkörpers Bundespolizei auf Landesebene unterstehen den Landespolizeidirektionen zudem die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sowie zahlreiche andere Organisationseinheiten des Wachkörpers Bundespolizei, beispielsweise die Einsatz- und Bereitschaftseinheiten, die Einsatzgruppen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität und die im Jahr 2018 aufgestellten Einheiten PUMA.

Aufgaben

Die wichtigste Aufgabe der Landespolizeidirektionen ist die Sicherheitsverwaltung, dazu gehört neben der Sicherheitspolizei auch das Pass- und Meldewesen, die Fremdenpolizei, die Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm, das Waffen-, Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen sowie das Pressewesen und Vereins- und Versammlungsangelegenheiten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Verkehrspolizei.

In den Gemeinden, in denen die Landespolizeidirektionen Sicherheitsbehörde I. Instanz sind, ist trotzdem immer der Bürgermeister beziehungsweise die Bezirkshauptmannschaft die Pass- und Meldebehörde.

Weiters obliegt es den Landespolizeidirektoren, durch Verordnung auf Antrag der jeweiligen Gemeinden einen Gemeindewachkörper zur Besorgung des Exekutivdienstes den Bezirksverwaltungsbehörden beizugeben.

Struktur

Aufschubdistinktion eines Beamten mit dem Dienstgrad Landespolizeidirektor

Die Landespolizeidirektionen sind monokratische Behörden. Der Leiter einer Landespolizeidirektion ist der Landespolizeidirektor, der in Wien traditionell als Landespolizeipräsident bezeichnet wird.

Die Grundstrukturen wurden für alle Landespolizeidirektionen großteils einheitlich festgelegt, lediglich die Landespolizeidirektionen Wien und Vorarlberg haben davon abweichende Strukturen.

Grundstruktur der Landespolizeidirektion (außer Wien)

Führung

Die Landespolizeidirektionen gliedern sich in die Geschäftsführung und in Fachabteilungen. Der Landespolizeidirektor nimmt gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern die Geschäfte wahr; direkt unterstellt sind ihm das Büro Öffentlichkeitsarbeit und interner Betrieb sowie das Büro Controlling. Trotz der Organisation als monokratische Behörde soll der Landespolizeidirektor weitreichende Entscheidungen – zum Beispiel was Strategien und Ziele betrifft – aber gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern treffen.

Dem Stellvertreter im Geschäftsbereich A (Strategie und Einsatz) ist das Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug mit den Referaten Organisation und Strategie, Dienstvollzug und Polizeiärztlicher Dienst zugeordnet. Dieser Geschäftsbereich umfasst unter anderem die Bereiche Strategieentwicklung und -umsetzung, Budget- und Investitionsplanung, Personalentwicklung und Dienstvollzugangelegenheiten. Der Landespolizeidirektor-Stellvertreter im Geschäftsbereich B (Verfahren und Support) ist für die Büros Rechtsangelegenheiten, Qualitäts- und Wissensmanagement sowie Budget verantwortlich. In diesen Bereichen werden unter anderem generelle Angelegenheiten der Landespolizeidirektion als Oberbehörde, Rechts- und Verfahrensangelegenheiten, Datenschutz sowie grundsätzliche Infrastruktur- und Beschaffungsangelegenheiten behandelt.

Weitere Einheiten

Der Geschäftsführung nachgeordnet sind die Fachabteilungen der Landespolizeidirektionen angesiedelt: die Einsatz-, Grenz- und Fremdenpolizeiliche Abteilung (EGFA), die Landesverkehrsabteilung (LVA), das Landeskriminalamt (LKA), das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung (SVA), die Personalabteilung (PA) und die Logistikabteilung (LA). Sie werden wiederum in Referate und Fachbereiche unterteilt. Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und Landesverkehrsabteilung gelten als Dienststellen.

Vorarlberg

Da die Landespolizeidirektion Vorarlberg für keine Gemeinde die Sicherheitsbehörde I. Instanz ist, ist keine Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung eingerichtet.

Grundstruktur der Landespolizeidirektion Wien

Für Wien wurde eine eigene Struktur der Landespolizeidirektion eingerichtet, die sich aus den historischen Gegebenheiten und der Doppelrolle Wiens als Land und Gemeinde ableitet.

Siehe auch

  • Polizei
  • Bundespolizei
  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Führungsstruktur soll verkleinert werden. In: orf.at. Österreichischer Rundfunk, 17. November 2011, abgerufen am 27. August 2018.
  2. Länderreaktionen bisher wenig kritisch. In: oesterreich.orf.at. Österreichischer Rundfunk, 17. November 2011, abgerufen am 27. August 2018.
  3. Polizeireform: Landespolizeidirektoren und Stellvertreter bestellt – derstandard.at/1345165794773/Polizei-Reform-Landespolizeidirektoren-und-Stellvertreter-bestellt. In: derstandard.at. 31. August 2012, abgerufen am 27. August 2018.
  4. Organigramm. In: polizei.gv.at. Landespolizeidirektion Vorarlberg, abgerufen am 27. August 2018.
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Landespolizeidirektion 03.12.2018

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Rechtsanwalt Daniel Lackner Recht einfach machen
DanieLLackner rechtsanwalt

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter