Bundespolizei

Die Bundespolizei ist ein bewaffneter, großteils uniformierter, ziviler (nichtmilitärischer), jedoch nach militärischem Muster organisierter Wachkörper der Republik Österreich, der im Jahr 2005 durch Zusammenlegung der bis dahin selbstständigen Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Kriminalbeamtenkorps eingerichtet wurde. Der Wachkörper Bundespolizei besteht aus den Bediensteten der Besoldungsgruppen Exekutivdienst und Wachebeamte (auslaufend) sowie allen in vertraglicher Verwendung stehenden Exekutivbediensteten (Polizeischülern), unbeschadet der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienststelle. Die Bezeichnung auf Uniformen und Fahrzeugen lautet nicht Bundespolizei, sondern Polizei.

Die Polizei ist den unter der Leitung des Innenministeriums geführten Sicherheitsbehörden, in erster Linie einer der für jeweils ein Bundesland sicherheitsrechtlich zuständigen neun Landespolizeidirektionen, zur Verrichtung des Exekutivdienstes beigegeben. Den Bezirkshauptmannschaften sind zur Wahrung der Sicherheitsagenden auf Bezirksebene das Bezirkspolizeikommando und die entsprechenden Polizeiinspektionen unterstellt. Wo der Magistrat einer Statutarstadt statt einer Bezirkshauptmannschaft als Bezirksverwaltungsbehörde amtiert, liegen die Sicherheitsagenden nicht bei ihm, sondern direkt bei der Polizei. In sieben der acht Landeshauptstädte besteht daher direkt unter der Landespolizeidirektion ein Stadtpolizeikommando. In sechs weiteren Statutarstädten befindet sich als Außenstelle der jeweiligen Landespolizeidirektion ein Polizeikommissariat mit einem ihm unterstellten Stadtpolizeikommando. In der Statutarstadt und Bundeshauptstadt Wien ist jedem der 14 Polizeikommissariate der Landespolizeidirektion Wien ein Stadtpolizeikommando zur Verrichtung des Exekutivdienstes unterstellt.

Die Landespolizeidirektionen sind Sicherheitsbehörden des Bundes; der von ihnen eingesetzte Wachkörper Bundespolizei ist aber selbst keine Behörde, sondern der vor allem auch im Außendienst operative Hilfsapparat der Sicherheitsbehörde und sorgt für deren öffentlich sichtbare Präsenz.

Organisation der Sicherheitsbehörden

  • Bundesministerium für Inneres (BMI) – III. Instanz (Kompetenz: Sektion II des BMI; Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit)
    • neun Landespolizeidirektionen bzw. deren 20 Polizeikommissariate – I. Instanz (in Statutarstädten) und II. Instanz (im Bundesland)
      • über 80 Bezirkshauptmannschaften in acht Bundesländern – I. Instanz

Exekutivdienst

Für die Sicherheitsbehörden versehen als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Angehörige folgender Einrichtungen den Exekutivdienst:

Organisation des Wachkörpers Bundespolizei

Er ist den Sicherheitsbehörden beigegeben bzw. unterstellt

  • Bereichsstellvertreter der Abt. II/1 und II/2 der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit (bildet ein inoffizielles Bundespolizeikommando)
    • Landespolizeidirektion, kurz LPD (1 pro Bundesland)
      • Stadtpolizeikommanden, kurz SPK (1 pro Stadt, in der die LPD als Sicherheitsbehörde I. Instanz fungiert und 14 in Wien)
      • Bezirkspolizeikommanden, kurz BPK (1 pro politischem Bezirk, ausgenommen Statutarstädte in der die LPD als Sicherheitsbehörde I. Instanz fungiert )
        • Polizeiinspektionen, kurz PI (mehr als 1000 in ganz Österreich)

Exekutivorgane der Sicherheitsbehörden

Jeder Sicherheitsbehörde sind jeweils Beamte der Sicherheitsverwaltung (z. B. sogenannte Polizeijuristen) und des Wachkörpers Bundespolizei unterstellt bzw. beigegeben. Charakteristisch für Exekutivorgane ist, dass sie unter den Voraussetzungen, die das Waffengebrauchsgesetz 1969 normiert (beispielsweise Vereitelung von Fluchtversuchen hochgradig gefährlicher Verbrecher), die Waffe verwenden dürfen.

Änderungen ab 1. September 2012

Die Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 umfasst die Zusammenführung der neun Sicherheitsdirektionen, 14 Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen seit 1. September 2012.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespolizei_(%C3%96sterreich) 16.12.2014

  1. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012) auf der Homepage des Parlaments
  2. Sicherheitsbehörden-Neustrukturierungs-Gesetz auf der Homepage des Parlaments

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0„.

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