Bürgermeister

Bürgermeister (Wien), oberstes und vollziehendes Organ im selbstständigen Wirkungskreis der Gemeinde, vom Gemeinderat gewählt; der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat, vertritt die Gemeinde nach außen, übt die Ortspolizeigewalt aus und ist Vorgesetzter der Gemeindebediensteten (des Magistrats).

In Wien ist der Bürgermeister seit 10. November 1920 (ausgenommen 1934-1945) zugleich Landeshauptmann, weil das an diesem Tag in Kraft getretene Bundesverfassungsgesetz Wien mit sofortiger Wirkung auch als Bundesland definierte.

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