Ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für einen anderen. Er hat die Befugnis, im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben nach eigenen Vorstellungen selbst Entscheidungen zu treffen.
Stellvertreter
EMPFEHLUNG
- Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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