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Institutiones (Gaius)

Die Institutiones des Gaius lateinisch ”Gaii Institutiones”; eingedeutscht auch Institutionen sind ein juristisches Anfängerlehrbuch aus der Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. Sie dienten im 6. Jahrhundert als Vorlage für die ”Institutiones Iustiniani”, die zur Rechtskodifikation des Kaisers Justinian . Corpus iuris civilis gehörten.

Bedeutung

Die Institutionen wurden 1816 von Niebuhr in Form eines Palimpsestes in Verona entdeckt. Unter dem augenscheinlichen Text, welcher die Briefe des Kirchenvaters Hieronymus enthielt, fand man eine ausradierte, um 500 n. Chr. erstellte Abschrift der Institutionen des Gaius, die bis dato nur in wenigen Fragmenten der Digesten belegt waren. Diese wurden um ca. 161 n. Chr., also noch unter Antoninus Pius, angefertigt und gelten als die „in der Antike am meisten verbreitete und in der Spätantike, Mittelalter und Neuzeit weitaus einflussreichste elementar-systematische Darstellung des römischen Privatrechts“.

Die gaianischen Institutionen zeichnen sich zudem durch die Tatsache aus, dass es sich hierbei um „das am Besten und fast vollständig auch außerhalb der justinianischen Tradition erhaltene Werk eines römischen Juristen“ handelt. Diese bieten weiterhin die Vorzüge eines zusammenhängenden Schulvortrags, der durch seine Klarheit und Verständlichkeit besticht. Außerdem wird im Rechtsdenken des Gaius die Besonderheit konstatiert, dass diese „der dogmatischen Tradition kontinentaler Jurisprudenz also dem Systemstreben, der Bemühung um Begriffsbildung und Einteilung sowie der Tendenz zur Abstraktion viel näher als die Methode irgendeines anderen antiken Juristen steht“. Inwieweit die Institutionen als allein von Gaius verfasstes Werk gelten dürfen, und was „an ihnen etwa Glossen oder Interpolation sind“, ist bis heute in den Bereich der wissenschaftlichen Spekulation versetzt. Die Wissenschaft ist sich allerdings über die enorme Bedeutung des Fundes einig, da „zahlreiche Rechtsinstitute, die die justinianische Kommission als veraltet unerwähnt ließ, nur durch den neuen Fund bekannt sind“.

Aufbau

Die Institutionen selbst sind in einem Schema nach ”personae” Personen und Familienrecht, ”res” Vermögenrecht und ”actiones” Prozessrecht aufgeteilt. Beim Personen- und Familienrecht wird zwischen Freien und Sklaven unterschieden. Das Vermögensrecht zerfällt in ”res corporales” körperliche Sachen und ”incorporales” nicht körperliche Sachen sowie ”hereditas” Erbrecht, ”usus fructus” Ertragsrecht und ”obligatio” Schulden. Das Prozessrecht unterscheidet schließlich ”actiones in rem” dinglich von ”actiones in personam” obligatorisch. Des Weiteren werden die Obligationen in Vertrags ”ex contractu” und Deliktsobligationen ”ex delicto” und die Kontrakte in Real, Verbal, Litteral und Konsensualkontrakte eingeteilt. Diese, dem hellenistischen Lehrbuchmuster entlehnte Klassifikation, ersetzte und nivellierte vorhergehende Strukturen und wurde zu einem grundlegenden Institutionensystem, dem viele moderne Privatrechtssysteme folgen. So ist beispielsweise das Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ABGB nach dem Institutionensystem aufgebaut, im Gegensatz zum deutschen BGB, welches dem Pandekten system folgt.

Ausgaben

  • Ulrich Manthe Hrsg.: Gaius Die Institutionen des Gaius. Darmstadt 2004.
  • Johann Friedrich Ludwig Göschen Hrsg.: ”Gaii Institutionum commentarii IV.” 1820.

Literatur

  • Alfons Bürge: ”Römisches Privatrecht. Rechtsdenken und gesellschaftliche Verankerung.” Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1999, ISBN 3 534 10095 6, ”Die Altertumswissenschaft”.
  • Mario Bretone: ”Geschichte des römischen Rechts. Von den Anfängen bis zu Justinian”. 2. Auflage. Beck, München 1998, ISBN 3 406 44358 3.
  • Ulrich Manthe: ”Die Rechtskulturen der Antike. Vom alten Orient bis zum römischen Reich.” Beck, München 2003, ISBN 3 406 50915 0.
  • Theo Mayer-Maly: ”Gaius”, In: ”Der kleine Pauly”’. Band 2. S. 660 662.
  • Dieter Nörr: ”Rechtskritik in der römischen Antike.” Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1974, ISBN 3 7696 0072 X, ”Bayerische Akademie der Wissenschaften – Abhandlungen Philosophisch Historische Klasse” NF 77.
  • Rudolph Sohm: ”Institutionen, Geschichte und System des römischen Privatrechts.” Bearbeitet von Ludwig Mitteis. Herausgegeben von Leopold Wenger. 17. Auflage. Duncker & Humblot,
  • Leopold Wenger: ”Die Quellen des römischen Rechts.” Holzhausen, Wien 1953, ”Österreichische Akademie der Wissenschaften Denkschriften der Gesamtakademie” 2.

Weblinks

  • http://oll.libertyfund.org/ToC/0533.php Institutionen des Gaius mit engl. Übersetzung u. Kommentar Ausg. Edward Poste, E. A. Whittuck, A. H. J. Greenidge, Clarendon Press, Oxford 1904

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Institutiones_Gaius 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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