Pandekten

Mit Pandekten griech. oder Digesten lat. werden die zusammengestellten Auszüge aus den Schriften klassischer römischer Juristen bezeichnet. Gemeinsam mit den Institutionen und dem Codex gehören die Pandekten zum corpus iuris civilis.

Aus den Pandekten stammen z.B. folgende römisch-rechtliche Grundsätze die Fundstellen eines Grundsatzes wird mit: D xx, x, x angegeben:

periculum est emptoris
minima non curat praetor
justitiae dilatio est quaedam negatio
reus in exceptione actor est D 44, 1, 1

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/pandekten.php 24.10.2014

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paul-kessler

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