Instanzenzug

Instanzenzug in Zivilsachen

  • Bezirksgericht als erste Instanz Berufung an das übergeordnete Landesgericht. Ein Berufungssenat entscheidet. (§ 461 ZPO)
  • Landesgericht als erste Instanz Berufung an das Oberlandesgericht.
  • Oberster Gerichtshof Revision ist nur zulässig, wenn eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt. Der Instanzenzug ist damit regelmäßig dreistufig. (§ 502 ZPO)

Instanzenzug in Strafsachen

  • Bezirksgericht als erste Instanz Berufung an das Landesgericht, Entscheidung durch einen Senat. (§ 467 StPO)
  • Landesgericht Einzelrichter Berufung an das Oberlandesgericht.
  • Schöffengericht oder Geschworenengericht Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof, Berufung in der Straffrage an das Oberlandesgericht. Der Instanzenzug ist zweistufig. (§ 281 StPO)

Quellen

Fachbücher und Kommentare

  • Rechberger Walter H Simotta Daphne Ariane Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts Erkenntnisverfahren 9. Auflage MANZ
  • Kirchbacher Kurt Strafprozessordnung Kurzkommentar 15. Auflage MANZ
  • Fuchs Helmut Ratz Eckart Hrsg Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung 2. Auflage MANZ laufende Lieferung
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