Befugnis

Recht – wird insbesondere im Ordnungsrecht und im Polizeirecht die gesetzliche Vorschrift bezeichnet, die die Ordnungsbehörden oder die Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben zum Eingriff in die Rechte anderer ermächtigt.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/befugnis/befugnis.htm 15.09.2014

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Sabrina Jevremovic (Social Media)
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