Sanktion

Die Begriffe Sanktion/sanktionieren haben zwei gegensätzliche Bedeutungen:

Mit Sanktion wird zum einen die Bestätigung, Erteilung von Gesetzeskraft bezeichnet. Sanktionieren bedeutet in diesem Zusammenhang, bestätigen, gutheißen oder Gesetzkraft erteilen.

Zum anderen werden mit Sanktion aber Zwangsmaßnahmen bezeichnet, die die Durchsetzung von Rechtsnormen sicherstellen sollen. Hier bedeutet sanktionieren entsprechend mit Zwangsmaßnahmen belegen.

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