Last

Von Last spricht man im Zivilprozess, wenn ein Tun im Belieben der Partei steht, und das Unterlassen nur zu Nachteilen führt. Die Partei ist nicht verpflichtet ihre Behauptungen zu beweisen, muss aber gegebenenfalls den Nachteil hinnehmen, den Prozess zu verlieren.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/last.php 21.10.2014

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