§ 8
§ 8 Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
Fassung: 1. Januar 2011 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 8 TAV?
- Kernaussage§ 8 TAV behandelt "Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: In der Ermittlung und Beurteilungen der Gefahren gemäß § 4 ASchG sind zusätzlich folgende Gefahren, denen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
2. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für den Tagbau
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
§ 8. (1) In der Ermittlung und Beurteilungen der Gefahren gemäß § 4 ASchG sind zusätzlich folgende Gefahren, denen Arbeitnehmer/innen in Tagbauen ausgesetzt sein können, zu berücksichtigen:
(2) Auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren nach Abs. 1 sind die durchzuführenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7 ASchG) festzulegen. Insbesondere sind folgende Maßnahmen festzulegen:
(3) Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie die Festlegung von Maßnahmen ist regelmäßig zu aktualisieren. Eine Überprüfung und erforderlichenfalls eine Anpassung gemäß § 4 Abs. 4 und 5 ASchG hat jedenfalls zu erfolgen bei Änderungen
(4) Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie bei der Festlegung von Maßnahmen sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute mit einschlägiger Ausbildung und Erfahrung, insbesondere auf den Gebieten des Bergingenieurwesens, der Geologie oder der Geotechnik, heranzuziehen.
(5) Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (§ 5 ASchG) ist jedenfalls Folgendes zu dokumentieren:
(6) Die in Abs. 5 genannten Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentes müssen für die Arbeitnehmer/innen im Tagbau jederzeit leicht erreichbar zur Einsicht aufliegen. Bei der Beschäftigung von betriebsfremden Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen im Tagbau muss das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument deren Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen jederzeit zur Verfügung stehen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 8 TAV in einfachen Worten?
§ 8 TAV behandelt "Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2011 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 5. Dezember 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2011
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 08:41
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