§ 3
§ 3 Anforderungen an den Umfang
Fassung: 1. Juli 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 3 SeilBEV?
- Kernaussage§ 3 SeilBEV behandelt "Anforderungen an den Umfang" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Bauentwurf ist so zu gestalten und auszuführen, dass die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen gemäß Anhang...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Anforderungen an den Umfang
§ 3. (1) Der Bauentwurf ist so zu gestalten und auszuführen, dass die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2016/424 ersichtlich ist.
(2) Das Bauvorhaben ist eindeutig in seinen Grenzen zu definieren. So sind auf Plänen Änderungen zum Bestand in eindeutiger Weise (zB mittels farblicher Markierung) vorzunehmen. Abweichungen der Bauausführung gegenüber dem genehmigten Bauentwurf sind auf den neu vorzulegenden Unterlagen ebenfalls in eindeutiger Weise hervorzuheben.
(3) Der Bauentwurf hat all jene Informationen zu enthalten, die für eine Beurteilung aller betroffenen Fachbereiche durch Sachverständige notwendig sind.
(4) Sofern Detailfestlegungen erst im Zuge einer nachfolgenden Planungsstufe oder während der Bauherstellung erfolgen, ist darzustellen, anhand welcher Kriterien die Detailfestlegungen erfolgen und welche Vorkehrungen zur Einhaltung dieser Kriterien getroffen werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 3 SeilBEV in einfachen Worten?
§ 3 SeilBEV behandelt "Anforderungen an den Umfang" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Was hat die Bestimmung mit Leistungsbeurteilung zu tun?
Die Bestimmung kann für Fragen rund um Beurteilung, Leistungsfeststellung, Noten oder Prüfungsergebnisse relevant sein. Entscheidend ist der konkrete Absatz und die dazu passende Fassung.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
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Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 25. Mai 2021
- Fassung seit
- 1. Juli 2021
- Fassung bis
- laufend
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