§ 39
§ 39 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Fassung: 9. April 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 39 IG-L-MKV 2012?
- Kernaussage§ 39 IG-L-MKV 2012 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
§ 39. (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft, BGBl. II Nr. 263/2004, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 500/2006, außer Kraft.
(2) Der Langtitel, § 2 Z 2, § 4 Abs. 5a und 5b, Tabelle 1 in § 5 Abs. 1, § 5 Abs. 3 Z 1 und Z 4, § 7 samt Überschrift, § 15 Abs. 2 Z 2, § 25 Z 8 bis 11, § 29 Abs. 3, § 30, § 31 Abs. 1 und 3, § 35 Abs. 2, § 36, Anlage 1 samt Bezeichnung und Überschrift, Anlage 2 Teil III samt Bezeichnung und Überschrift, Anlage 3 samt Bezeichnung und Überschrift und Anlage 4 samt Bezeichung und Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 208/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(3) Der Titel, § 1, § 2a samt Überschrift, § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 5 Abs. 1 bis 4 und 6, § 7 Abs. 1 und 3 bis 7, § 19 Abs. 1, § 36 Abs. 1, Anlage 2, Anlage 3 und Anlage 4 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 154/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 39 IG-L-MKV 2012 in einfachen Worten?
§ 39 IG-L-MKV 2012 beschreibt, ab wann die Bestimmung gilt oder wann ältere Regelungen enden.
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Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. April 2021
- Fassung seit
- 9. April 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 15:14
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