Verordnungen

IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L-Messkonzeptverordnung 2012 – IG-L-MKV 2012)

IG-L-MKV 2012VerordnungFassung seit 9. April 2021RIS-Stand 15. April 2021

RIS-Gesetzesnummer 20007789 · BGBl. II Nr. 127/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 154/2021 · 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz · Original im RIS öffnen

§ 36

§ 36 Berichtspflichten gemäß Richtlinien und Entscheidungen der Europäischen Union

Fassung: 9. April 2021 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 36 IG-L-MKV 2012?

  • Kernaussage§ 36 IG-L-MKV 2012 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Berichtspflichten gemäß Richtlinien und Entscheidungen der Europäischen Union

§ 36. (1) Zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß den folgenden Richtlinien und Entscheidungen bedient sich die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie des Umweltbundesamtes:

(2) Alle übermittelten Daten sind mit Ausnahme der als vorläufig gekennzeichneten Daten als gültig anzusehen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / Kapitel7. Abschnitt
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Verfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 36 IG-L-MKV 2012 in einfachen Worten?

§ 36 IG-L-MKV 2012 fasst Pflichten zusammen, die sich aus der Rechtsvorschrift ergeben.

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Gilt in dieser Darstellung von 9. April 2021 bis laufend.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. April 2021
Fassung seit
9. April 2021
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 154/2021

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Verweise

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