Anl. 3
Anl. 3 Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3
Fassung: 1. Februar 2007 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 FK-V?
- KernaussageAnl. 3 FK-V behandelt "Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Unterrichtseinheiten (Teilgebiete)
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3
DURCHFÜHRUNG VON SPRENGARBEITEN
Ausbildungsinhalte
Unterrichtseinheiten (Teilgebiete)
a)
Allgemei- ne Spreng- arbeiten
b)
Tiefbohr- loch- spreng- arbeiten 1)
c)
Spreng- arbeiten unter Wasser 2)
d)
Spreng- arbeiten in heißen Massen 1)
e)
Lawinen- auslöse- spreng- arbeiten 1)
f)
Lawinen- auslöse- spreng- arbeiten vom Hub- schrauber 3)
1. Grundbegriffe (Sprengstoffe, Zündmittel) und allgemeine Erfordernisse der Sprengarbeiten
8
3
4
3
5
0
2. Art und Verwendung der Sprengstoffe und Zündmittel sowie der Geräte und Hilfsmittel
12
2
3
3
1
0
3. Grundbegriffe der Gesteinskunde und sonstiger zu sprengender Materialien, Sprengtechnik und Sprengverfahren
16
8
3
3
5
2
4. Vorbereitung und Durchführung der Sprengarbeiten
10
9
3
6
3
0
5. Arbeitnehmerschutz-vorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Sprengarbeiten
14
3
3
1
2
2
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten
(UE Theorie)
60
25
16
16
16
4
Frei gestaltbare UE
7
4
2
2
2
1
Gemeinsame Vorführung der Durchführung von Sprengarbeiten
8
8
4
4
4
4
GESAMTZAHL UE
75
37
22
22
22
9
1) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a)
2) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a) und für allgemeine Taucharbeiten (Anhang 5 a)
3) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a) und für Lawinenauslösesprengarbeiten (e)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 FK-V in einfachen Worten?
Anl. 3 FK-V behandelt "Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Februar 2007 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Februar 2016
- Fassung seit
- 1. Februar 2007
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:24
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RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.
Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 183/2025
- BGBl. II Nr. 226/2017
- BGBl. II Nr. 26/2014
- BGBl. II Nr. 210/2013
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