Verordnungen

Fachkenntnisnachweis-Verordnung

Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V)

FK-VVerordnungFassung seit 1. Februar 2007RIS-Stand 18. August 2025

RIS-Gesetzesnummer 20005222 · BGBl. II Nr. 13/2007 · 60/02 Arbeitnehmerschutz · Original im RIS öffnen

Anl. 3

Anl. 3 Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3

Fassung: 1. Februar 2007 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 3 FK-V?

  • KernaussageAnl. 3 FK-V behandelt "Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Unterrichtseinheiten (Teilgebiete)

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3

DURCHFÜHRUNG VON SPRENGARBEITEN

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten (Teilgebiete)

a)

Allgemei- ne Spreng- arbeiten

b)

Tiefbohr- loch- spreng- arbeiten 1)

c)

Spreng- arbeiten unter Wasser 2)

d)

Spreng- arbeiten in heißen Massen 1)

e)

Lawinen- auslöse- spreng- arbeiten 1)

f)

Lawinen- auslöse- spreng- arbeiten vom Hub- schrauber 3)

1. Grundbegriffe (Sprengstoffe, Zündmittel) und allgemeine Erfordernisse der Sprengarbeiten

8

3

4

3

5

0

2. Art und Verwendung der Sprengstoffe und Zündmittel sowie der Geräte und Hilfsmittel

12

2

3

3

1

0

3. Grundbegriffe der Gesteinskunde und sonstiger zu sprengender Materialien, Sprengtechnik und Sprengverfahren

16

8

3

3

5

2

4. Vorbereitung und Durchführung der Sprengarbeiten

10

9

3

6

3

0

5. Arbeitnehmerschutz-vorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Sprengarbeiten

14

3

3

1

2

2

Mindestanzahl Unterrichtseinheiten

(UE Theorie)

60

25

16

16

16

4

Frei gestaltbare UE

7

4

2

2

2

1

Gemeinsame Vorführung der Durchführung von Sprengarbeiten

8

8

4

4

4

4

GESAMTZAHL UE

75

37

22

22

22

9

1) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a)

2) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a) und für allgemeine Taucharbeiten (Anhang 5 a)

3) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a) und für Lawinenauslösesprengarbeiten (e)

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuAufnahme, Unterricht, Verfahren und Zuständigkeit
Nächster ParagraphAnl. 4

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 FK-V in einfachen Worten?

Anl. 3 FK-V behandelt "Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Februar 2007 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
22. Februar 2016
Fassung seit
1. Februar 2007
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 04:24
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 183/2025
  • BGBl. II Nr. 226/2017
  • BGBl. II Nr. 26/2014
  • BGBl. II Nr. 210/2013

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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