Anl. 1
Anl. 1 Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 1
Fassung: 1. Februar 2007 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 1 FK-V?
- KernaussageAnl. 1 FK-V behandelt "Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Arbeitnehmer und Arbeitgeber, soweit diese Bestimmung auf das konkrete Rechtsverhältnis angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Unterrichtseinheiten (Teilgebiete)
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 1
FÜHREN VON KRANEN
Ausbildungsinhalte
Unterrichtseinheiten (Teilgebiete)
a)Flurge- steuerte Lauf-, Bock- und Portal- krane, Säulen- dreh- und Wand schwenk- krane bis 300 kN
b)Sonstige Lauf-, Bock- und Portal- krane, Säulen- dreh- und Wand- schwenk- krane
c)Dreh- und Ausleger- krane
d)Fahrzeug- und Lade- krane bis 300 kNm
e)Fahrzeug- und Lade- krane über 300 kNm
f)Sonder- krane 1)
1. Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik
1
3
5
3
5
1
2. Aufbau und Arbeitsweise von Kranen, Betriebsbedingungen
1
3
5
3
5
2
3. Mechanische und elektrische Ausrüstung von Kranen und Tragmitteln
1
3
5
3
5
3
4. Sicherheits- einrichtungen von Kranen, Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannung
1
2
3
3
3
2
5. Betrieb und Wartung von Kranen, Verständigungszeichen beim Kranbetrieb, Lastauf nahmemittel, Anhängen von Lasten
3
3
5
4
5
2
6. Arbeitnehmerschutz- vorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Kranen
1
4
4
2
4
1
Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie)
8
18
27
18
27
11
Frei gestaltbare UE
0,5
2,5
3
2
3
1
Praktische Übungen
0,5
0,5
1
1
1
2
GESAMTZAHL UE
9
21
31
21
31
14
1) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für das Führen von sonstigen Lauf-, Bock- und Portalkranen, Säulendreh- und Wandschwenkkranen (b)
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 FK-V in einfachen Worten?
Anl. 1 FK-V behandelt "Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 1" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Februar 2007 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 22. Februar 2016
- Fassung seit
- 1. Februar 2007
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:24
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 183/2025
- BGBl. II Nr. 226/2017
- BGBl. II Nr. 26/2014
- BGBl. II Nr. 210/2013
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Verweise
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