Verordnungen

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015)

ASV 2015VerordnungFassung seit 23. Juli 2016RIS-Stand 25. Juli 2016

RIS-Gesetzesnummer 20009310 · BGBl. II Nr. 280/2015 · 55 Wirtschaftslenkung · Original im RIS öffnen

Anl. 13

Anl. 13 B

Fassung: 23. Juli 2016 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 13 ASV 2015?

  • KernaussageAnl. 13 ASV 2015 behandelt "B" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Verzeichnis der notifizierten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

B

Die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem anderen gleichgestellten Staat an die Europäische Kommission notifizierten Stellen, die gemäß Richtlinie 2014/33/EU für Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge befugt sind, sind in der Internet-Seite des Informationssystems der Europäischen Kommission NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) unter folgender Adresse verzeichnet und können von dort abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKONFORMITÄT MIT DER BAUART AUF DER GRUNDLAGE DER PRODUKTIONSQUALITÄTSSICHERUNG BEI AUFZÜGEN
Gehört thematisch zuBeurteilung, Verfahren und Zuständigkeit, Organisation
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 13 ASV 2015 in einfachen Worten?

Anl. 13 ASV 2015 behandelt "B" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?

Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 23. Juli 2016 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
25. Juli 2016
Fassung seit
23. Juli 2016
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 22:38
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 198/2016

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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