Verordnungen

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015)

ASV 2015VerordnungFassung seit 29. September 2015RIS-Stand 25. Juli 2016

RIS-Gesetzesnummer 20009310 · BGBl. II Nr. 280/2015 · 55 Wirtschaftslenkung · Original im RIS öffnen

Anl. 3

Anl. 3

Fassung: 29. September 2015 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 3 ASV 2015?

  • KernaussageAnl. 3 ASV 2015 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 1. Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

1. Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren;

2. Einrichtungen gemäß Anlage I Nummer 3.2, die einen Fall oder unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs verhindern;

3. Geschwindigkeitsbegrenzer;

4. a) energiespeichernde Puffer

b) energieverzehrende Puffer;

5. Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Einrichtung zur Verhinderung eines Falls verwendet werden;

6. elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 ASV 2015 in einfachen Worten?

Anl. 3 ASV 2015 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 29. September 2015 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
15. Oktober 2015
Fassung seit
29. September 2015
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 22:38
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 198/2016

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.