Anl. 2
Anl. 2 EU-Konformitätserklärung
Fassung: 29. September 2015 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 2 ASV 2015?
- KernaussageAnl. 2 ASV 2015 behandelt "EU-Konformitätserklärung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge muss nachstehende Informationen umfassen
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
EU-Konformitätserklärung
A. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
Die EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge muss nachstehende Informationen umfassen:
B. INHALT DER EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR AUFZÜGE
Die EU-Konformitätserklärung für Aufzüge wird in deutscher Sprache abgefasst und enthält nachstehende Einzelheiten:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 2 ASV 2015 in einfachen Worten?
Anl. 2 ASV 2015 behandelt "EU-Konformitätserklärung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 29. September 2015 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 15. Oktober 2015
- Fassung seit
- 29. September 2015
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 4. Oktober 2026 06:23
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 198/2016
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Verweise
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