§ 20c
§ 20c Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den nicht gewerblichen Luftverkehrsbetrieb
Fassung: 12. Juli 2017 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 20c AOCV 2008?
- Kernaussage§ 20c AOCV 2008 behandelt "Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den nicht gewerblichen Luftverkehrsbetrieb" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Soweit Bestimmungen über den nichtgewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern (NCO) und von technisch komplizierten motorgetriebenen...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den nicht gewerblichen Luftverkehrsbetrieb
§ 20c. (1) Soweit Bestimmungen über den nichtgewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern (NCO) und von technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC) sowie über die Durchführung von Flugschulungen im Rahmen von Ausbildungseinrichtungen in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 800/2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 227 vom 24.08.2013 S.1, festgelegt sind, sind diese, soweit in Abs. 2 nicht etwas anderes festgelegt ist, ab dem 25. August 2016 anzuwenden.
(2) Gemäß Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 800/2013 wird festgelegt:
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 20c AOCV 2008 in einfachen Worten?
§ 20c AOCV 2008 behandelt "Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den nicht gewerblichen Luftverkehrsbetrieb" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Geht es hier auch um Verfahren oder Rechtsmittel?
Bei Verfahrensbegriffen wie Frist, Zustellung, Entscheidung oder Widerspruch sollte besonders auf die formalen Voraussetzungen und die aktuelle Fassung geachtet werden.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
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Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. April 2021
- Fassung seit
- 12. Juli 2017
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:26
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 167/2021
- BGBl. II Nr. 119/2021
- BGBl. II Nr. 187/2017
- BGBl. II Nr. 200/2014
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