§ 20e
§ 20e Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen
Fassung: 1. Mai 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 20e AOCV 2008?
- Kernaussage§ 20e AOCV 2008 behandelt "Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Soweit Bestimmungen über den Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen (gewerblich, nichtgewerblich) in der Verordnung (EU) Nr....
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen
§ 20e. Soweit Bestimmungen über den Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen (gewerblich, nichtgewerblich) in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 in der jeweils geltenden Fassung, und in der Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008, ABl. Nr. L 71 vom 14.3.2018 S. 10, und in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139, ABl. Nr. L 326 vom 20.12.2018 S. 64, festgelegt sind, sind diese für Ballone ab dem 8. April 2019 und für Segelflugzeuge ab dem 9. Juli 2019 anzuwenden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 20e AOCV 2008 in einfachen Worten?
§ 20e AOCV 2008 behandelt "Unionsrechtliche Bestimmungen betreffend den Flugbetrieb mit Ballonen und Segelflugzeugen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. April 2021
- Fassung seit
- 1. Mai 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:26
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 167/2021
- BGBl. II Nr. 119/2021
- BGBl. II Nr. 187/2017
- BGBl. II Nr. 200/2014
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