§ 7
§ 7 Einverständniserklärung
Fassung: 1. Mai 2021 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7 AOCV 2008?
- Kernaussage§ 7 AOCV 2008 behandelt "Einverständniserklärung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Personen, die in den Fachbereichen Flugbetrieb, Instandhaltungssystem, Bodenbetrieb oder Schulung der Besatzung für Tätigkeiten, welche Einfluss...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Einverständniserklärung
§ 7. (1) Personen, die in den Fachbereichen Flugbetrieb, Instandhaltungssystem, Bodenbetrieb oder Schulung der Besatzung für Tätigkeiten, welche Einfluss auf die Flugsicherheit haben können, eingesetzt werden, aber nicht ausschließlich in diesem Unternehmen beschäftigt sind, haben sämtliche Arten von beruflichen Tätigkeiten und die jeweiligen Dienstzeiten allen betroffenen Unternehmen bekannt zu geben. Die anderen beruflichen Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, wenn das Luftverkehrsunternehmen bzw. – bei Einsatz in mehreren Luftverkehrsunternehmen – die betroffenen Luftverkehrsunternehmen dem schriftlich zugestimmt haben. Eine solche Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass das in Frage kommende Personal die im jeweiligen Betriebshandbuch (OM) festgelegten Flug-, Dienst- und Ruhezeitenregelungen einhält. Das in Frage kommende Personal ist verpflichtet, den betroffenen Luftverkehrsunternehmen die Einhaltung dieser Bestimmungen jeweils schriftlich zu bestätigen.
(2) Das Luftverkehrsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass vom flugbetrieblichen Personal (§ 13 Abs. 1) die Regelungen über Flug-, Dienst– und Ruhezeiten, auch unter Berücksichtigung der außerhalb des Luftverkehrsunternehmens geleisteten Tätigkeiten, eingehalten werden.
(3) Piloten, die anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen, aber den betroffenen Luftverkehrsunternehmen die Einhaltung der erforderlichen Ruhezeiten nicht nachweisen, bzw. außerhalb der betroffenen Luftverkehrsunternehmen durchgeführte Flüge nicht bekannt geben, dürfen im gewerblichen Flugbetrieb nicht eingesetzt werden.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7 AOCV 2008 in einfachen Worten?
§ 7 AOCV 2008 behandelt "Einverständniserklärung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Mai 2021 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 14. April 2021
- Fassung seit
- 1. Mai 2021
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 7. Oktober 2026 04:26
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. II Nr. 167/2021
- BGBl. II Nr. 119/2021
- BGBl. II Nr. 187/2017
- BGBl. II Nr. 200/2014
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Verweise
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