§ 107
§ 107 Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde in Verlassenschaftssachen
Fassung: 17. August 2015 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 107 JN?
- Kernaussage§ 107 JN behandelt "Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde in Verlassenschaftssachen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Zur Entscheidung über Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde (Art. 59 Abs. 2 EuErbVO) ist...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde in Verlassenschaftssachen
§ 107. Zur Entscheidung über Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde (Art. 59 Abs. 2 EuErbVO) ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel die Urkunde ausgestellt worden ist.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 107 JN in einfachen Worten?
§ 107 JN behandelt "Einwände gegen die Authentizität einer öffentlichen Urkunde in Verlassenschaftssachen" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
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Gilt in dieser Darstellung von 17. August 2015 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 30. November 2017
- Fassung seit
- 17. August 2015
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 02:36
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 50/2025 (NR: GP XXVIII RV 129 AB 151 S. 35. BR: 11651 AB 11654 S. 980.)
- BGBl. I Nr. 61/2022 (NR: GP XXVII RV 1291 AB 1400 S. 147. BR: AB 10924 S. 939.)
- BGBl. I Nr. 148/2020 (NR: GP XXVII RV 481 AB 516 S. 69. BR: 10456 AB 10523 S. 917.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 2
- Welche Fragen zu Prüfung, Leistungsbeurteilung oder Zeugnissen wurden behandelt? 1
- OGH2
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Entscheidungen
OGH · RechtssatzOGH · 4Ob538/68; 8Ob40/76 · 7. April 19764Ob538/68; 8Ob40/76 · 7. April 1976 · ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0007386ZfRV 1969,220 (mit Anm von Schwind) Vgl auch; nur: Die Beurteilung der Erbfolge nach einem italienischen Staatsbürger kommt bezüglich des in Italien gelegenen unbeweglichen Vermögens der italienischen Behörde zu. (T1) Beisatz hier: belgisches Recht (T2) = JBl 1977,33...
ABGB §33 · ABGB §37 H · AußStrG §22 · JN §107 · ZPO §190 BOGH · RechtssatzOGH · 1Ob302/68 · 19. Dezember 19681Ob302/68 · 19. Dezember 1968 · ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0085847AußStrG §16 BIII2a · AußStrG §22 · AußStrG §61 · JN §107