§ 4
§ 4 Vereinfachte Gründung
Fassung: 1. Januar 2024 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 FlexKapGG?
- Kernaussage§ 4 FlexKapGG behandelt "Vereinfachte Gründung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Eine FlexKapG kann gemäß § 9a GmbHG vereinfacht gegründet werden. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Vereinfachte Gründung
§ 4. Eine FlexKapG kann gemäß § 9a GmbHG vereinfacht gegründet werden. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung der Bundesministerin für Justiz gemäß § 9a Abs. 4, 5 und 7 GmbHG zu berücksichtigen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 FlexKapGG in einfachen Worten?
§ 4 FlexKapGG behandelt "Vereinfachte Gründung" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2024 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 2. Januar 2024
- Fassung seit
- 1. Januar 2024
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 5. Oktober 2026 06:44
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