§ 4
§ 4 Aufgaben des Forschungszentrums
Fassung: 16. Juli 2004 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 4 BFWG?
- Kernaussage§ 4 BFWG behandelt "Aufgaben des Forschungszentrums" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Das Forschungszentrum dient dem Bund als Forschungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsstelle in den Bereichen Wald, Naturgefahren und...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Aufgaben des Forschungszentrums
§ 4. (1) Das Forschungszentrum dient dem Bund als Forschungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsstelle in den Bereichen Wald, Naturgefahren und Landschaft. Seine diesbezüglichen Aufgaben umfassen insbesondere:
(2) Das Forschungszentrum dient darüber hinaus dem Bund als Informations-, Koordinations- und Beratungsstelle in den Bereichen Wald, Naturgefahren und Landschaft. Seine diesbezüglichen Aufgaben umfassen insbesondere:
(3) Das Forschungszentrum hat im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben über Aufforderung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die folgenden Tätigkeiten zu erbringen:
(4) Das Forschungszentrum ist verpflichtet, den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unverzüglich nach Kenntnis von Entwürfen von Anordnungen von Organen der Europäischen Union in seinem Wirkungsbereich zu informieren und laufend über den Stand der Verhandlungen zu berichten.
(5) Das Forschungszentrum hat alle Vorkehrungen zu treffen, um dem Bundesamt für Wald die Erfüllung seiner Aufgaben (§ 3) zu ermöglichen.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 4 BFWG in einfachen Worten?
§ 4 BFWG behandelt "Aufgaben des Forschungszentrums" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 16. Juli 2004 bis laufend.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 16. März 2017
- Fassung seit
- 16. Juli 2004
- Fassung bis
- laufend
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 25/2025 (NR: GP XXVIII RV 69 und Zu 69 AB 100 S. 30. BR: 11643 AB 11645 S. 979.)
- BGBl. I Nr. 152/2023 (NR: GP XXVII RV 2267 AB 2298 S. 239. BR: 11336 AB 11341 S. 960.)
- BGBl. I Nr. 189/2022 (NR: GP XXVII AB 1779 S. 183. BR: 11105 AB 11119 S. 947.)
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Verweise
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