§ 1006
§ 1006 allgemeine oder besondere;
Fassung: 1. Januar 1812 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 1006 ABGB?
- Kernaussage§ 1006 ABGB behandelt "allgemeine oder besondere;" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Es gibt allgemeine und besondere Vollmachten, je nachdem jemanden die Besorgung aller, oder nur einiger Geschäfte...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
allgemeine oder besondere;
§ 1006. Es gibt allgemeine und besondere Vollmachten, je nachdem jemanden die Besorgung aller, oder nur einiger Geschäfte anvertraut wird. Die besonderen Vollmachten können bloß gerichtliche oder bloß außergerichtliche Geschäfte überhaupt; oder sie können einzelne Angelegenheiten der einen oder der andern Gattung zum Gegenstande haben.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1006 ABGB in einfachen Worten?
§ 1006 ABGB behandelt "allgemeine oder besondere;" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 1812 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 8. April 2015
- Fassung seit
- 1. Januar 1812
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 6. Oktober 2026 13:31
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 62/2026 (NR: GP XXVIII RV 523 AB 561 S. 89. BR: 11838 AB 11839 S. 994.)
- BGBl. I Nr. 40/2026 (NR: GP XXVIII RV 445 AB 458 S. 77. BR: 11811 AB 11815 S. 991.)
- BGBl. I Nr. 111/2025 (NR: GP XXVIII RV 187 AB 350 S. 57. BR: AB 11754 S. 985.)
- BGBl. I Nr. 110/2025 (NR: GP XXVIII RV 279 AB 314 S. 57. BR: AB 11746 S. 984.)
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Verweise
Rückverweise
Judikatur-Auswertung
Was zeigt die Rechtsprechung zu diesem Paragraphen?
- Welche Rechte oder Pflichten von Schülern, Eltern, Schulen oder Behörden waren entscheidend? 3
- OGH2
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)1
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Entscheidungen
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ABGB §1006 · ABGB §1008 · ZPO §31 · NO §3