Rechtsinformationssystem des Bundes

Das Rechtsinformationssystem des Bundes, kurz RIS, ist die zentrale staatliche Online-Datenbank für österreichische Rechtsvorschriften und gerichtliche Entscheidungen. Es wird vom Bundeskanzleramt betrieben und ist öffentlich, kostenlos und ohne Registrierung zugänglich. Für die Praxis ist das RIS vor allem deshalb wichtig, weil dort nicht nur Rechtstexte abrufbar sind, sondern auch die authentische Kundmachung des Bundesgesetzblatts erfolgt.

Wozu dient das RIS?

Das RIS dient zwei Hauptzwecken: Einerseits ist es ein Informationssystem für das geltende Recht in Österreich. Andererseits ist es in bestimmten Bereichen selbst Teil der rechtlichen Veröffentlichung. Wer wissen will, wie ein Bundesgesetz aktuell lautet, findet im RIS in der Regel die konsolidierte Fassung. Wer prüfen will, wie ein Gesetz oder eine Verordnung kundgemacht wurde, kann die betreffende Ausgabe des Bundesgesetzblatts direkt im RIS abrufen.

Damit ist das RIS für viele Gruppen relevant:

  • für Bürgerinnen und Bürger, die einen Gesetzestext nachlesen möchten,
  • für Unternehmen und Behörden, die die geltende Rechtslage prüfen müssen,
  • für Studierende im Jus,
  • für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gerichte und die Verwaltung.

Welche Inhalte sind im RIS abrufbar?

Das RIS umfasst vor allem Bundesrecht, Landesrecht, Bundesgesetzblätter sowie Rechtsprechung. Dazu kommen weitere Rechtsinformationen, etwa bestimmte Erlässe, internationale Rechtsquellen oder Übersetzungen, soweit sie in den jeweiligen Datenbanken bereitgestellt werden.

Besonders häufig genutzt werden diese Bereiche:

  • Bundesrecht konsolidiert: hier findet man Gesetze und Verordnungen in ihrer aktuellen, eingearbeiteten Fassung;
  • Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004: hier sind die rechtlich verbindlichen Kundmachungen des Bundes abrufbar;
  • Landesrecht: Rechtsvorschriften der Bundesländer, soweit sie im RIS bereitgestellt werden;
  • Judikatur: Entscheidungen insbesondere von OGH, VwGH und VfGH.

Wichtig ist der Unterschied zwischen konsolidierten Fassungen und Kundmachungen: Die konsolidierte Fassung ist für das Verständnis besonders praktisch, weil Änderungen bereits eingearbeitet sind. Maßgeblich für die Veröffentlichung einer Rechtsvorschrift ist aber die jeweilige Kundmachung im dafür vorgesehenen Gesetzblatt.

Welche rechtliche Bedeutung hat das RIS?

Das RIS ist nicht bloß ein Informationsportal. Nach dem Bundesgesetzblattgesetz gibt der Bundeskanzler im Rahmen des RIS das Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich heraus. Die rechtlich verbindliche Kundmachung des Bundesgesetzblatts erfolgt seit 1. Jänner 2004 elektronisch im RIS.

Dabei ist entscheidend: Rechtlich verbindlich ist nur die im RIS kundgemachte signierte Fassung. Andere Darstellungen, etwa HTML-Ansichten oder sonstige aufbereitete Fassungen, sind für die Benutzung hilfreich, aber nicht selbst die maßgebliche Kundmachung.

Für die tägliche Arbeit bedeutet das:

  • Wer den genauen Wortlaut einer Kundmachung prüfen muss, sollte die signierte Fassung im Bundesgesetzblatt heranziehen.
  • Wer den aktuellen Stand eines Gesetzes verstehen will, nutzt meist die konsolidierte Fassung.
  • Bei Auslegungsfragen kann ein Blick auf frühere Fassungen oder auf die Kundmachung selbst sinnvoll sein.

Wie verwendet man das RIS sinnvoll?

Für Laien wirkt das RIS auf den ersten Blick technisch. Mit der richtigen Suchweise ist es aber gut nutzbar. Am einfachsten ist die Suche nach dem Gesetzesnamen, einer Abkürzung wie ABGB oder StGB oder einer bestimmten Paragraphenangabe.

Hilfreich ist außerdem, auf die jeweilige Datenbank zu achten. Wer etwa nach einem Gesetz sucht, sollte im Bereich Bundesrecht konsolidiert suchen. Wer wissen will, wann eine Änderung kundgemacht wurde, ist im Bereich Bundesgesetzblatt authentisch richtig. Für Entscheidungen der Höchstgerichte gibt es eigene Judikatur-Datenbanken.

Gerade im RIS zeigt sich ein wichtiger Grundsatz: Nicht jedes angezeigte Dokument hat dieselbe rechtliche Funktion. Eine konsolidierte Gesetzesfassung dient vor allem der Übersicht. Die Kundmachung im Gesetzblatt erfüllt die Veröffentlichungsfunktion. Entscheidungen von Gerichten zeigen wiederum, wie Normen angewendet und ausgelegt werden.

Grenzen des RIS

Das RIS ist eine verlässliche amtliche Quelle, ersetzt aber nicht automatisch die juristische Beurteilung eines Einzelfalls. Ein gefundener Gesetzestext beantwortet oft noch nicht, wie eine Norm in einer konkreten Situation anzuwenden ist. Dazu können Judikatur, Literatur und die systematische Auslegung notwendig sein.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht jede Suchanfrage sofort zum richtigen Ergebnis führt. Ältere Rechtslagen, Übergangsbestimmungen oder landesrechtliche Besonderheiten müssen gezielt geprüft werden. Wer rechtliche Folgen abschätzen muss, sollte daher nicht nur Schlagworte suchen, sondern auf Fassung, Datum und Dokumenttyp achten.

Warum das RIS im österreichischen Recht so wichtig ist

Das RIS ist der wichtigste digitale Zugang zum österreichischen Recht. Es verbindet amtliche Veröffentlichung, aktuelle Gesetzesfassungen und Judikatur auf einer Plattform. Für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen ist es oft der erste Schritt, um sich selbst einen Überblick zu verschaffen. Für die Praxis im Jus ist es ein zentrales Arbeitsmittel.

Wer mit österreichischem Recht arbeitet, sollte daher zumindest den Unterschied zwischen authentischer Kundmachung, konsolidierter Fassung und Rechtsprechung kennen. Genau dafür ist das RIS geschaffen.

Quellen

  • Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2004 (Bundesgesetzblattgesetz – BGBlG), insbesondere § 1, RIS.
  • Rechtsinformationssystem des Bundes – Informationen des Bundeskanzleramts, RIS.
  • oesterreich.gv.at, Rechtsinformationssystem sowie Gesetze/Rechtstexte, Bundeskanzleramt.
  • Jahnel, Dietmar/Mader, Peter/Staudegger, Elisabeth (Hrsg.), Handbuch E-Government, MANZ.
  • Forgó, Nikolaus/Helfrich, Markus/Schneider, Urs Julius, E-Government, MANZ.
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