Unter Datenbank versteht man einerseits ein Programm zur Datenbankverwaltung, wie etwa Microsoft Access, dBase, SQL, usw. Eigentlich sind das aber nur Datenbank-Programme, also Programme zum Anlegen und Verwalten von Datenbanken. Als Datenbank im eigentlichen Sinn versteht man eine Sammlung von Daten, die strukturiert sind und miteinander in Bezug stehen. Dazu werden Informationen in Tabellen aufgelistet, die wiederum aus einzelnen Feldern mit spezifischen Informationen bestehen. Datenbanken genießen Schutz als urheberrechtliche Werke nach §§ 40f ff oder, wenn sie zwar keine Werkqualität aufweisen, aber doch ihre Anlage eine wesentliche Investition erfordert hat, Leistungsschutz nach den §§ 76c ff UrhG. Hingegen genießt das Programm zur Verwaltung urheberrechtlichen Schutz als Computerprogramm (§§ 40a ff). Die damit verliehene Berechtigung ist außerdem durch die Lizenz abgesteckt.