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Was darf die GIS

Ist schon einmal ein GIS-Vertreter vor Ihrer Türe gestanden und hat Auskunft über die Verwendung von Fernseher und Radio verlangt? Wollte er sogar in die Wohnung? Aber was darf die GIS, wann ist man von der Gebühr befreit, welche Strafen drohen bei Nichtbezahlung?

Die GIS gehört zur Hälfte dem ORF und zur anderen Hälfte dem Bund.

Wenn der GIS-Mitarbeiter niemanden erreicht,so kann er an der Türe eine Information hinterlassen und im Falle einer Auskunftsverweigerung die Bezirksverwaltungsbehörde einschalten. Denn eine Auskunftspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkgebührengesetz.

§ 2 Abs 5 des Rundfunkgebührengesetzes: „Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen.

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen

  • Wie hoch ist die Rundfunkgebühr der GIS? Die Höhe der Rundfunkgebühr beträgt (je nach Bundesland) zwischen 19,78 und 25,18 Euro monatlich.
  • Muss man auch bei reiner Nutzung von PCs oder Laptop mit Internetanschluss Rundfunkgebühr zahlen? Nein, das wurde durch eine gerichtliche Entscheidung des VwGH (Ro 2015/15/0015­3) von der Gebührenpflicht ausgenommen.
  • Darf der GIS-Mitarbeiter die Wohnung betreten? Nein, er darf die Wohnung nur mit Einverständnis betreten. Das ist also NICHT strafbar.
    • Das gilt selbst dann, wenn das Vorhandensein eines Fernsehers oder Radios bestätigt wird, die Bezahlung aber dennoch verweigert wird. In diesem Fall droht allerdings der Einsatz eines Inkassobüros (nicht aber einer Verwaltungsstrafe).
  • Müssen Anfragen beantwortet werden? Grundsätzlich ist das Verweigern einer Antwort bzw. eine Nichtbeantwortung nicht strafbar. Das gilt bis zur 1. Mahnung.
  • Wann muss dem GIS-Mitarbeiter Zutritt gewährt werden? Mit einem Gerichtsbeschluss: Sobald “begründeter Verdacht” besteht, dass die Gebühren hinterzogen werden und die Stellungnahme des Gebührenschuldners falsch ist, kann der Zutritt durch Einschaltung der Bezirksverwaltungsbehörde und darauf folgendem Gerichtsbeschluss erwirkt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist hier die Polizei.
    Davon wird aber quasi kein Gebrauch gemacht. Der Aufwand lohnt sich einfach nicht.

Wer ist von der Rundfunkgebühr der GIS befreit?

  • Arbeitslosengeld beziehende Menschen
  • Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen & Vereine können nur einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen stellen
  • Pflegeheime
  • Blinde Menschen und Vereine
  • Personen mit Anspruch auf Beihilfe (!) zum Kinderbetreuungsgeld
    • Aufgepasst: Das Kinderbetreuungsgeld ohne dessen Beihilfe stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Es handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen.

  • Personen mit Anspruch aus dem Studienförderungsgesetz (“Studienbeihilfe“)
  • Personen, die Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln beziehen (soziale Hilfsbedürftigkeit)
  • Menschen, die Mindestsicherung beziehen
  • Pensionisten

Aufgepasst: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Siehe auch: Informationsseite der GIS

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