Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidungsform. An den ordentlichen Gerichten entscheiden Richterinnen und Richter grundsätzlich durch Urteil oder Beschluss. An den Verwaltungsgerichten ergehen Entscheidungen durch Erkenntnis oder Beschluss.
Bedeutung im Zivilverfahren
Im streitigen Zivilverfahren werden durch Beschluss vor allem Verfahrensfragen entschieden, etwa Fragen der Zuständigkeit, Fristen, Unterbrechung oder Verfahrenshilfe. Über das eigentliche Klagebegehren wird in der Regel mit Urteil entschieden. Es gibt aber auch Beschlüsse, die ein Verfahren beenden. Gegen Beschlüsse ist im Zivilprozess grundsätzlich der Rekurs zulässig, soweit das Gesetz die Anfechtung nicht ausschließt.
Beschluss im Außerstreitverfahren
Im Außerstreitverfahren entscheidet das Gericht grundsätzlich in Form von Beschlüssen. Das betrifft etwa Pflegschaftssachen, Erwachsenenschutz, Grundbuchsachen oder Verlassenschaftsverfahren. Rechtsmittel gegen solche Entscheidungen sind regelmäßig Rekurs und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Revisionsrekurs. Verfahrensleitende Beschlüsse sind nicht immer selbständig anfechtbar. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Abgrenzung
Der Beschluss ist vom Urteil zu unterscheiden. Das Urteil ist im Zivilprozess die typische Form der abschließenden Sachentscheidung. Der Beschluss ist flexibler und kommt vor allem bei verfahrensleitenden oder sonstigen richterlichen Anordnungen vor. Welche Entscheidungsform zu verwenden ist, ergibt sich immer aus der jeweiligen Verfahrensordnung.
Quellen
- Justiz Welche gerichtlichen Entscheidungsformen gibt es
- RIS § 514 ZPO
- RIS § 519 ZPO
- RIS § 36 AußStrG
- RIS § 45 AußStrG
- RIS § 68 AußStrG
Fachbücher und Kommentare
- Rechberger Walter H, Simotta Daphne Ariane Grundriss des österreichischen Zivilprozessrechts, 9. Auflage, MANZ, 2017
- Fasching Hans W, Konecny Andreas Hrsg Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, 3. Auflage, MANZ
- Gitschthaler Edwin, Höllwerth Johann Hrsg Kommentar zum Außerstreitgesetz, 3. Auflage, MANZ, 2025





