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Mit Trennungsprinzip wird die Trennung zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft bezeichnet, wie sie im deutschen Recht vorgesehen ist. D.h. mit Abschluss eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug geht das Eigentum am Fahrzeug nicht automatisch auf den Käufer über; es ist dafür noch ein zweites Rechtsgeschäft, die Verfügung, notwendig.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/trennungsprinzip.php 27.10.2014