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Kaufvertrag

Als Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen Schuldrecht schuldrechtlichen Vertrag mit dem Ziel des Eigentum swechsels an einer Sache oder des Inhaber wechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert. Die Vertragsparteien werden als ”Verkäufer” und ”Käufer” bezeichnet.

Abgrenzung

Werkvertrag

Stellt der Werkunternehmer auch das Material zur Verfügung, so ist es ein Kaufvetrag nach ABGB. Wird es aber speziell nach den Bedürfnissen des Werkbestellers angefertigt, so ist es ein Werkvertrag.

Siehe auch

  • Zum internationalen Warenkauf: UN-Kaufrecht

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufpreis 06.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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