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Mit Strafanzeige bezeichnet man die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten Verdachts an die Polizei. Die Strafanzeige kann von jedermann erstattet werden, nicht nur vom Opfer einer Straftat. Davon zu unterscheiden ist der Strafantrag.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/strafanzeige.php 27.10.2014