Verantwortlichkeit

Staatsrecht

Eine Beziehung zwischen zwei Staatsorganen oder einem Staatsorgan und dem Volk, in der der Verantwortliche Rechenschaft für seine Entscheidungen ablegen und dafür die Konsequenzen tragen muß.

Zivilrecht

Andere Bezeichnung für Verschulden, Schuld, Schuldfähigkeit.

Verwaltungsstrafrecht

Im Verwaltungsstrafrecht besteht die Möglichkeit, verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit zu delegieren. Dadurch können einzelne zur Außenvertretung berufenen Organe von ihrer umfassenden verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung entlastet werden. Dies ist nicht nur durch Bestellung von Verantwortlichen aus der zweiten Führungsebene möglich (die immer öfter daran scheitert, dass die zweite Führungsebene diese Bestellungen nicht akzeptiert) sondern auch durch Aufteilung innerhalb des Vorstandes.

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