Rechtskraft

In der Rechtssprache bezeichnet der Begriff Rechtskraft die Endgültigkeit von Urteil|gerichtlichen Urteilen, Gerichtsbeschluss Gerichtsbeschlüssen und Erkenntnis Erkenntnissen sowie das Eintreten der Unanfechtbarkeit von verwaltungs Behörde behördliche Entscheidungen, das sind vor allem Bescheide und Bescheid Bewilligungen, aber auch Straferkenntnisseoder Strafverfügungen.

Eingeschlossen in die Rechtskraft sind auch die Voraussetzungen, unter denen diese Wirksamkeit Rechtswirkungen eintreten etwa Fristsetzungen. Rechtskraft tritt ein, wenn kein Rechtsbehelf ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig ist häufiger Fall: die Rechtsmittelfrist verstreicht ungenützt. Rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden können – in der Regel auf Wunsch einer Verfahrenspartei – mit einem “Rechtskraftstempel“ versehen werden, der als Nachweis der Rechtskraft gilt.

Der Sachverhalt umfasst nicht nur judikative, sondern auch administrative Maßnahmen. Daher sind verwaltungsbehördliche Bescheide oder Straferkenntnisse bzw. -verfügungen Rechtsakte.

Eine Entscheidung, die nicht mehr angefochten werden kann, gilt als in Rechtskraft erwachsen und kann vollstreckt werden.

Gegen eine rechtskräftige Entscheidung kann weder ein ordentliches Rechtsmittel erhoben werden, noch kann in selber Sache ein neues Verfahren eröffnet werden.
Bei Entscheidungen der 1. Instanz ist eine Entscheidung nicht sofort vollstreckbar sondern erst, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist und keine Berufung erhoben wurde. Wird Berufung erhoben, erhält diese automatisch aufschiebende Wirkung und die 2. Instanz untersucht den Fall erneut. Grundsätzlich hat jede Berufung aufschiebende Wirkung, bei Gefahr im Verzug kann die aufschiebende Wirkung allerdings ausgeschlossen werden.

Literatur

  • Michael Holoubek, Michael Lang, Rechtskraft im Verwaltungs- und Abgabenverfahren, Linde, Wien, 2008, 978-3-7073-1057-3, zum Spannungsverhältnis von Rechtsrichtigkeit und Rechtssicherheit

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_%C3%96sterreich 04.11.2014

 

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0„.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

News
Filter