Mit Nebenbestimmung bezeichnet man Nebenaussagen die die Regelung eines Verwaltungsakt VA begrenzen. Je nach dem welche Art der Nebenbestimmung die Behörde wählt, kann der Antraggsteller diese selbständig oder nur den Verwaltungsakt insgesamt angreifen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/nebenbestimmung.php 24.10.2014