Wasserrechtsgesetz

Das Wasserrechtsgesetz 1959 ist das Bundesgesetz zur Regelung des Wasserrechts. Es wurde am 16. Oktober 1959 mit der 215. Kundmachung 1959 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. November 1959 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten traten gemäß § 139 WRG alle bisher geltenden wasserrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Seit dem Inkrafttreten wurde das Gesetz 31 mal geändert, zuletzt durch das ”Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird” vom 17. März 2011 BGBl I Nr. 14/2011.

Weblinks / Quellen

  • http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? Abfrage Bundesnormen&Dokumentnummer NOR11010509 WRG im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserrechtsgesetz_%C3%96sterreich 03.12.2014

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