Von einem nichtigen Verwaltungsakt spricht man, wenn der Verwaltungsakt an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Das ist der Fall, wenn ihm der Fehler “auf die Stirn geschrieben steht” sog. Stirnband- oder Stirntheorie auch Evidenztheorie.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/nichtigkeitva.php 24.10.2014