Multilateralität

Multilateralität bedeutet, dass mehrere Staaten oder internationale Organisationen rechtlich oder politisch gemeinsam handeln. Im rechtlichen Zusammenhang geht es vor allem um mehrseitige völkerrechtliche Beziehungen, also um Verträge, Verfahren oder Institutionen, an denen mehr als zwei Staaten beteiligt sind. Der Gegenbegriff ist Bilateralität, also die Beziehung zwischen zwei Staaten.

Was bedeutet Multilateralität im Recht?

Im österreichischen Rechtsgebrauch ist der Begriff vor allem im Völkerrecht wichtig. Multilateral ist ein Vertrag dann, wenn er nicht bloß zwischen zwei Staaten geschlossen wird, sondern mehrere Vertragsparteien umfasst. Solche Verträge regeln häufig Fragen, die sich sinnvoll nicht nur zwischen einzelnen Staaten lösen lassen, etwa Menschenrechte, Diplomatie, Verkehr, Umwelt, Handel oder internationale Zusammenarbeit.

Multilateralität beschreibt aber nicht nur die Zahl der Beteiligten. Gemeint ist meist auch eine rechtliche Ordnung mit gemeinsamen Regeln, die für alle Vertragsparteien nach denselben Grundsätzen gelten. Typisch sind daher internationale Übereinkommen, die für einen größeren Kreis von Staaten offenstehen und in denen Beitritt, Vorbehalte, Auslegung und Beendigung rechtlich geregelt sind.

Multilateralität im österreichischen Recht

Österreich ist als Staat in zahlreiche multilaterale Staatsverträge eingebunden. Solche Verträge werden innerstaatlich vor allem über das Bundes-Verfassungsgesetz und im Vollzug über die Kundmachung im Bundesgesetzblatt rechtlich relevant. Für bestimmte Staatsverträge ist nach Art. 50 B-VG die Genehmigung durch den Nationalrat erforderlich.

In der österreichischen Rechtsordnung ist Multilateralität daher kein eigenes, in einem einzelnen Gesetz abschließend definierter Begriff. Sie zeigt sich vielmehr in der Praxis des Abschlusses, der Genehmigung, der Kundmachung und der Anwendung von Staatsverträgen. Ob ein Abkommen bilateral oder multilateral ist, hängt vom jeweiligen Vertrag und seinem Teilnehmerkreis ab.

Gerade für Österreich als Mitglied der Vereinten Nationen, des Europarats, der Europäischen Union und vieler weiterer internationaler Organisationen hat Multilateralität große praktische Bedeutung. Sie ermöglicht gemeinsame Regeln, auf die sich österreichische Behörden, Gerichte und politische Organe stützen können, sofern die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Geltung erfüllt sind.

Multilaterale Verträge als typische Erscheinungsform

Die wichtigste rechtliche Erscheinungsform der Multilateralität ist der multilaterale Vertrag. Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge regelt allgemein, wie völkerrechtliche Verträge zustande kommen, auszulegen sind und wann sie Rechte oder Pflichten für Vertragsparteien oder unter bestimmten Voraussetzungen auch für Drittstaaten entfalten können.

Für multilaterale Verträge besonders wichtig sind dabei Fragen wie:

  • Wer dem Vertrag beitreten kann,
  • ob Vorbehalte zulässig sind,
  • wie Änderungen beschlossen werden,
  • wann der Vertrag in Kraft tritt,
  • welche Wirkungen er gegenüber den Vertragsstaaten hat.

Anders als bei einem bloß zweiseitigen Vertrag müssen multilaterale Übereinkommen oft so gestaltet sein, dass sie für viele unterschiedliche Staaten tragfähig sind. Deshalb enthalten sie häufig genaue Bestimmungen über Ratifikation, Beitritt, Vorbehalte und Streitbeilegung.

Beispiele für Multilateralität

Typische Beispiele sind die Charta der Vereinten Nationen, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen oder das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Auch zahlreiche technische, wirtschaftliche oder sicherheitsrechtliche Übereinkommen sind multilateral aufgebaut.

Im Unterschied dazu wäre ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und nur einem anderen Staat grundsätzlich bilateral. Ein internationales Übereinkommen, das für einen offenen Kreis von Staaten gilt und von vielen Staaten ratifiziert werden kann, ist hingegen typischerweise multilateral.

Warum ist Multilateralität wichtig?

Multilateralität ist rechtlich besonders dort sinnvoll, wo Probleme grenzüberschreitend sind und einheitliche Lösungen brauchen. Das betrifft etwa:

  • Menschenrechtsschutz,
  • diplomatische und konsularische Beziehungen,
  • internationale Sicherheit,
  • grenzüberschreitenden Verkehr und Handel,
  • Umwelt- und Klimafragen.

Für Österreich schafft Multilateralität einen rechtlichen Rahmen, in dem internationale Zusammenarbeit verlässlich organisiert werden kann. Das heißt aber nicht, dass jeder multilaterale Vertrag automatisch unmittelbar im Alltag anwendbar ist. Entscheidend ist immer, welchen Inhalt der Vertrag hat und wie er innerstaatlich wirksam wird.

Abgrenzung zu politischen Bedeutungen

Außerhalb des Rechts wird Multilateralität oft allgemein als kooperative Außenpolitik mehrerer Staaten beschrieben. Für einen juristischen Erklärartikel ist aber die völkerrechtliche Bedeutung entscheidend: Es geht um mehrseitige Rechtsbeziehungen, vor allem um Staatsverträge und internationale Institutionen mit mehreren Mitgliedern.

Der Begriff sagt für sich allein noch nichts darüber aus, ob eine Regelung inhaltlich ausgewogen, politisch sinnvoll oder praktisch wirksam ist. Er beschreibt zunächst nur die mehrseitige Struktur einer rechtlichen oder institutionellen Ordnung.

Quellen

  • Art. 50 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), RIS.
  • Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, insbesondere Art. 2, Art. 31 bis 33 sowie Art. 34 bis 38, RIS.
  • Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, RIS.
  • Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, RIS.
  • Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), RIS.
  • Reinisch, August (Hrsg.), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts, 6. Auflage, MANZ, Wien 2021.
  • Mayr-Singer/Müller/Villotti (Hrsg.), Essentials Völkerrecht, 1. Auflage, Verlag Österreich, Wien 2012.
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