Kronzeuge

Mit Kronzeuge wird ein Zeuge bezeichnet, der selbst einer Straftat angeklagt ist, aber für die Anklage aussagt und damit dazu beiträgt, dass eine schwer Strafat aufgedeckt werden kann. Dabei muss die Tat die er aufdeckt nicht in einem Zusammenhang mit der Tat stehen, wegen der er angeklagt ist.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/kronzeuge.php 21.10.2014

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