Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Zustimmung Das würde gegen die Privatautonomie sprechen.
Man kann theoretisch schweigen auch zum Vertragsabschlussinhalt erheben. Desweiteren kann es selten und situationsbedingt zugemutet werden. Wenndas Gesetz explizit sagt, dass Schweigen rechtserheblich ist, dann kann schweigen trotzdem als rechtserheblich gelten.