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Identitätsfeststellung

Prozess, der normalerweise zu Zwecken der Feststellung und Überprüfung der Identität in verschiedenen Verfahren auf der Basis der Überprüfung von Dokumentennachweisen erfolgt, aber von unterschiedlichen Verfahren und Methoden Gebrauch macht, wenn die nachgewiesenen Dokumente unecht oder unzureichend sind oder ganz fehlen.

Synonym(e)

  • Feststellung der Identität in Verfahren auf internationalen Schutz
  • Feststellung der Identität von Personen in Verfahren  auf internationalen Schutz
  • Herkunftsbestimmung

Unterbegriff(e)

  • Altersfeststellung
  • Sprachanalyse zur Bestimmung der Herkunft

Verwendungshinweis(e)

  1. Da es keine allgemein gültige Definition von „Identität“ und auch keine Legaldefinition, die in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist, gibt, nutzen die meisten EU-Mitgliedssaaten praktische Definitionen, die als Minimum den Vor- und Zunamen, das biologische Geschlecht, das Geburtsdatum und die Nationalität des Antragstellenden enthalten.
  2. Die Definition umfasst alle Verfahren, bei denen die Feststellung der Identität relevant ist (legale Migration, Visumsbeantragung, Grenzkontrolle, internationaler Schutz, Rückkehr, Ausstellung von Aufenthaltstiteln, Familienzusammenführung und Einbürgerung).
  3. 3. Methoden für die Feststellung der Identität sind z.B. die physikalisch-technische Untersuchung von Dokumenten, Nachforschungen im Herkunftsland über die Botschaften, der DNA-Test, der Netzhautscan, die Abnahme von Fingerabdrücken, die Sprachanalyse zur Bestimmung der Herkunft und die Altersfeststellung.
  4. Feststellung der Identität: Verfahren und Systeme zur Feststellung der Identität (z.B. biometrische Systeme) unterscheiden sich von Systemen zur Überprüfung der Identität dahingehend, dass sie versuchen, eine unbekannte Person oder biometrische Angaben zu identifizieren. Das Identifzierungsverfahren/system zielt darauf ab, die Frage zu beantworten „Wer ist diese Person?“. Biometrische Identifizierungssysteme werden als „1 zu n übereinstimmende Systeme“ charakterisiert, bei denen „n“ der Gesamtzahl der biometrischen Daten in einer Datenbank entspricht, mit denen typische biometrische Daten einer Person abgeglichen werden.
  5. Identitätsüberprüfung: Identitätsüberprüfungverfahren und -systeme versuchen die Frage zu beantworten: „Ist diese Person diejenige, die sie vorgibt zu sein?“ Biometrische Überprüfungsverfahren werden als „1 zu 1 übereinstimmende Verfahren“ beschrieben, weil sie die von einer Einzelperson vorgelegten biometrischen Daten mit denen, die bereits in der Datenbank vorliegen, abgleichen.
  6. Die EMN-Studie „Herausforderungen und Praktiken für die Feststellung der Identität von Antragstellenden im Migrationsprozess 2017“ untersucht die Ansätze der (EU-Mitglieds-) Staaten zur Feststellung der Identität von Drittstaatsangehörigen im einem weiten Sinne, und umfasst alle Aufgaben, die mit der Festellung und Überprüfung der Identität verbunden sind.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN auf der Basis der EMN- Fokusstudie: Feststellung der Identität in Verfahren auf internationalen Schutz: Herausforderungen und Praktiken, 2013 (nicht auf Deutsch verfügbar) und der EMN-Fokusstudie: Herausforderungen und Praktiken bei der Feststellung der Identität von Antragstellern im Migrationsprozess, 2017 (nicht auf Deutsch verfügbar).
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.

 

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