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Das Land der Staatsangehörigkeit oder bei Staatenlosen das Land des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts.
Synonym(e)
- Herkunftsstaat
Unterbegriff(e)
- Herkunftsländerinformation
- sicherer Herkunftsstaat
Verwandte(r) Begriff(e)
- Geburtsland
- Land der Staatsangehörigkeit
- Rückkehrland
Verwendungshinweis(e)
- Eine Person kann mehr als ein Herkunftsland haben.
Quelle
- Art.2(n) der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
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