Familienzusammenführung

Die Gründung einer Familienbeziehung, die wie folgt entsteht:

  • durch die Einreise und den Aufenthalt von Familienangehörigen, in Übereinstimmung mit Richtlinie 2003/86/EG des Rates (Familienzusammenführungsrichtlinie) eines sich rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat aufhaltenden Drittstaatsangehörigen (Zusammenführenden), mit dem Ziel, die Familiengemeinschaft aufrechtzuerhalten, unabhängig davon, ob die familiären Bindungen vor oder nach der Einreise des/r Zusammenführenden entstanden sind;
  • durch die außerhalb der Europäischen Union entstandene Familienbeziehung zwischen einem Unionsbürger und einem/r Drittstaatsangehörigen, der/die dann nachträglich in die Europäische Union einreist.

Synonym(e)

  • Familienvereinigung

Oberbegriff(e)

  • Recht auf Familieneinheit

Unterbegriff(e)

  • Familienbildung

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Familienmigration
  • Familienmitglied
  • Kettenmigration
  • Recht auf Familienleben

Verwendungshinweis(e)

  • Art. 5(3) der Richtlinie 2003/86/EG des Rates (Familienzusammenführungsrichtlinie) umfasst auch Familienzusammenführung in den Fällen, in denen ein Drittstaatsangehöriger bereits aufgrund unterschiedlicher Berechtigungen in der Europäischen Union ansässig ist (z.B. durch einen Aufenthaltstitel zum Zwecke einer bezahlten Tätigkeit oder eines Studiums).

Quelle

  • Teil a: Art. 2 der Richtlinie 2003/86/EG des Rates (Familienzusammenführungsrichtlinie) Teil b: vom EMN entwickelt
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Rechtsanwalt Daniel Lackner Recht einfach machen
DanieLLackner rechtsanwalt
DanieLLackner rechtsanwalt
Rechtsanwalt Daniel Lackner Recht einfach machen

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter